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§74 SGB XII — Bestattungskosten
Paragraph 74 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) regelt die Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen."
Dieses Gesetz gilt grundsätzlich auch für internationale Überführungen. Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen nachweislich nicht in der Lage sind, die Kosten der Überführung zu tragen, kann das Sozialamt einspringen. Die Praxis variiert jedoch stark zwischen den Kommunen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Bestattungspflicht
Der Antragsteller muss bestattungspflichtig sein — in der Regel Ehepartner, Kinder oder Eltern. Die genaue Reihenfolge regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Mittellosigkeit
Die bestattungspflichtigen Angehörigen müssen nachweisen, dass sie die Kosten nicht tragen können. Vermögen, Einkommen und zumutbare Eigenleistungen werden geprüft.
Keine andere Deckung
Es darf keine Versicherung existieren, die die Kosten übernimmt. Auch Nachlassvermögen des Verstorbenen wird berücksichtigt.
Erforderliche Kosten
Das Sozialamt übernimmt nur "erforderliche" Kosten — also eine angemessene, aber einfache Bestattung. Luxusleistungen werden nicht erstattet.
So stellen Sie den Antrag beim Sozialamt
Der Antrag sollte vor der Beauftragung des Bestattungs- bzw. Überführungsunternehmens gestellt werden. In dringenden Fällen kann auch nachträglich beantragt werden, die Erfolgsaussichten sinken jedoch. Der Antrag wird beim Sozialamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen gestellt.
Benötigte Dokumente:
Sterbeurkunde
Original oder beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde.
Einkommensnachweise
Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Einkommensteuerbescheid, ALG-Bescheide aller bestattungspflichtigen Angehörigen.
Kostenvoranschlag
Detaillierter Kostenvoranschlag des Überführungsunternehmens. Wir erstellen diesen kostenfrei und sozialamtskonform.
Versicherungsnachweise
Nachweis, dass keine Sterbegeld- oder Reiseversicherung die Kosten deckt. Absageschreiben der Versicherung, falls vorhanden.
Sozialamt und internationale Überführung
Die Kostenübernahme für eine internationale Überführung durch das Sozialamt ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Viele Kommunen argumentieren, dass eine Bestattung in Deutschland die "erforderliche" und günstigere Option ist. Die Chancen steigen, wenn Sie nachweisen können:
Religiöse Gründe
Wenn die Religion des Verstorbenen eine Bestattung in der Heimat vorschreibt oder dringend empfiehlt (z.B. bei islamischer Bestattung).
Wille des Verstorbenen
Ein dokumentierter Wille (z.B. Vorsorgevertrag, Testament) kann die Notwendigkeit der Überführung belegen.
Kostenvergleich
Wenn die Überführung nicht wesentlich teurer ist als eine Bestattung in Deutschland, steigen die Chancen erheblich.
Gerichtsentscheidungen
Mehrere Sozialgerichte haben entschieden, dass auch Überführungskosten "erforderlich" sein können. Wir kennen die relevante Rechtsprechung.
Wie viel übernimmt das Sozialamt?
Die Höhe der Kostenübernahme variiert stark zwischen den Kommunen. Richtwerte:
| Leistung | Übernahme |
|---|---|
| Einfache Bestattung in Deutschland | 1.500–4.000 € |
| Überführung innerhalb Europas | 2.500–4.500 € (Einzelfallentscheidung) |
| Überführung Übersee | Selten bewilligt, max. 5.000 € |
Wir helfen Ihnen, den Antrag optimal zu formulieren und alle erforderlichen Nachweise zusammenzustellen.
FAQ: Sozialamt & Überführungskosten
Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen nachweislich mittellos sind und keine Versicherung die Kosten deckt. Grundlage: §74 SGB XII.
Für Bestattungen in Deutschland 1.500-4.000 Euro. Für internationale Überführungen höhere Beträge möglich, aber als Einzelfallentscheidung.
Idealerweise ja. Nachträgliche Anträge sind möglich, haben aber geringere Erfolgsaussichten.
Sterbeurkunde, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Kostenvoranschlag, Versicherungsnachweise. Wir helfen bei der Zusammenstellung.
Weiterführende Ratgeber
Überführungskosten 2026
Alle Kosten transparent — damit Sie wissen, wofür Sie beim Sozialamt beantragen.
Versicherungsvergleich
Prüfen Sie zunächst, ob eine Versicherung die Kosten deckt.
Vorsorge planen
Mit einem Vorsorgevertrag vermeiden Sie, dass Angehörige auf das Sozialamt angewiesen sind.
Wir helfen beim Antrag — kostenlose Beratung
24/7 erreichbar — wir erstellen den Kostenvoranschlag sozialamtskonform und unterstützen bei der Antragstellung.