Notfall & Erste Schritte

Was tun, wenn jemand im Ausland stirbt?

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die ersten 24 Stunden — damit Sie in einer schweren Zeit schnell die richtigen Entscheidungen treffen können.

Akuter Notfall? Wir sind jetzt erreichbar.

24/7 · Deutsch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch, Englisch · Reaktion in 4 Stunden

Die ersten Schritte — Schritt für Schritt

  1. Arzt rufen & Sterbeurkunde sichernIm Ausland ausgestellte Sterbeurkunde (Death Certificate) aufbewahren — sie ist Grundlage aller weiteren Schritte.
  2. Deutsche Botschaft / Konsulat informierenDie deutsche Auslandsvertretung im Land des Todesfalls unterstützt bei Formalitäten und kann Bestatterempfehlungen geben.
  3. Reiseversicherung kontaktierenSofort Ihre Reisekranken- oder Auslandsversicherung anrufen. Die meisten erstatten 100% der Überführungskosten.
  4. Überführungsunternehmen beauftragenRufen Sie uns an: +49 1511 7463888. Wir übernehmen ab sofort alle weiteren Schritte — Dokumente, Konsulat, Transport.
  5. Familie informieren & Bestattung planenSobald die Überführung organisiert ist, können Sie mit lokalen Bestattungsunternehmen in Deutschland die Bestattung planen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Ausländische Sterbeurkunde (Apostille)Im Todesland ausgestellt, ggf. mit Apostille beglaubigt
Leichenpass / LeichenbegleitscheinInternationaler Reiseausweis für Verstorbene — von uns beantragt
WHO-EinbalsamierungszertifikatNachweis der fachgerechten Einbalsamierung nach internationalem Standard
Konsulatsfreigabe des HeimatlandesGenehmigung des deutschen Konsulats oder der Zielbehörde

Wer bezahlt die Überführung?

Auslandskrankenversicherung

ADAC, DKV, Allianz, HanseMerkur — erstatten meist 100% der Überführungskosten. Sofort anrufen!

Reiseversicherung

Reisekrankenversicherung erstattet Überführungskosten bei Todesfall im Ausland in der Regel vollständig.

GKV / Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen erstatten bis ca. 1.000–2.500€ für Überführung aus dem Ausland.

Keine Versicherung?

Kein Problem. Wir bieten auch Ratenzahlung und beraten zu Zuschüssen (z.B. § 74 SGB XII Sozialamt).

Jetzt kostenlos beraten lassen

24/7 erreichbar — keine Wartezeit, sofortiger Beginn.

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