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Warum muss die Sterbeurkunde anerkannt werden?
Wenn ein Angehöriger im Ausland verstirbt, stellt das Standesamt des Sterbelandes die Sterbeurkunde aus. Diese ausländische Urkunde wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt — sie muss je nach Herkunftsland beglaubigt, übersetzt und beim deutschen Standesamt nachbeurkundet werden.
Die anerkannte deutsche Sterbeurkunde benötigen Sie für: Erbschaftsangelegenheiten, Rentenansprüche, Versicherungsleistungen, Bankkonten, Grundbuchänderungen und die standesamtliche Eintragung in Deutschland. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung öffentlicher Urkunden nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Über 120 Länder sind dem Abkommen beigetreten. Die Apostille wird von einer zuständigen Behörde des Ausstellungslandes auf der Urkunde angebracht und bestätigt deren Echtheit.
Apostille-Länder
EU-Staaten, Türkei, USA, Russland, Ukraine, Mexiko, Australien und über 100 weitere. Bei diesen Ländern genügt die Apostille.
Legalisierung
Für Länder, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind (z.B. einige afrikanische Staaten), ist eine Legalisierung durch die deutsche Botschaft erforderlich — ein aufwendigerer Prozess.
EU-Verordnung 2016/1191
Innerhalb der EU sind Sterbeurkunden seit 2019 teilweise ohne Apostille gültig. Ein mehrsprachiges EU-Formular kann die Übersetzung ersetzen.
Kosten
Apostille: 20-100 Euro je nach Land. Legalisierung: 50-200 Euro. Bearbeitungsdauer: 1-14 Tage.
Beglaubigte Übersetzung
Jede fremdsprachige Sterbeurkunde muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Eine einfache Übersetzung reicht nicht — sie muss vom Übersetzer beglaubigt sein. Die Kosten liegen zwischen 50 und 150 Euro, je nach Sprache und Umfang.
Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern für über 30 Sprachen zusammen und können die Übersetzung in 1-2 Werktagen liefern. Bei EU-Urkunden mit mehrsprachigem Formular kann die Übersetzung entfallen.
Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland versterben, können beim Standesamt I in Berlin nachbeurkundet werden. Dieser Schritt ist nicht in allen Fällen zwingend, aber empfehlenswert, da die deutsche Sterbeurkunde von allen deutschen Behörden ohne weitere Prüfung akzeptiert wird.
Zuständig: Standesamt I in Berlin (für Auslandssterbefälle) oder das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Bearbeitungsdauer: 2-6 Wochen. Kosten: 30-80 Euro.
Checkliste: Sterbeurkunde anerkennen lassen
1. Sterbeurkunde beschaffen
Im Sterbeland beim lokalen Standesamt beantragen. Die deutsche Botschaft kann hierbei unterstützen.
2. Apostille / Legalisierung
Je nach Land: Apostille von zuständiger Behörde oder Legalisierung durch deutsche Botschaft.
3. Beglaubigte Übersetzung
Durch vereidigten Übersetzer in Deutschland. Bei EU-Urkunden mit Formular ggf. entbehrlich.
4. Nachbeurkundung
Einreichung beim Standesamt I Berlin oder zuständigem Standesamt. Deutsche Sterbeurkunde wird ausgestellt.
FAQ: Sterbeurkunde aus dem Ausland
Apostille oder Legalisierung im Ausstellungsland, beglaubigte Übersetzung, dann Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt.
Eine internationale Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen. Sie bestätigt die Echtheit einer Urkunde. Kosten: 20-100 Euro.
Apostille (20-100 Euro) + Übersetzung (50-150 Euro) + Standesamt (30-80 Euro) = insgesamt 100-330 Euro.
Apostille: 1-14 Tage. Übersetzung: 1-2 Tage. Nachbeurkundung: 2-6 Wochen. Wir beschleunigen den Prozess.
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