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Was ist ein Leichenpass?
Der Leichenpass (französisch: Laissez-passer mortuaire, englisch: mortuary pass) ist das zentrale Dokument für die internationale Überführung eines Verstorbenen. Er ist vergleichbar mit einem "Reisepass für Verstorbene" und ermöglicht den legalen Grenzübertritt des Sarges.
Der Leichenpass enthält: Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, Sterbeort und -datum, Todesursache, Angaben zur Einbalsamierung, zum Zinksarg und zum Transportweg. Ohne dieses Dokument ist keine internationale Überführung möglich.
Wo wird der Leichenpass beantragt?
Todesfall im Ausland
Die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland stellt den Leichenpass aus. Die Botschaft koordiniert mit lokalen Behörden und beglaubigt die notwendigen Dokumente.
Todesfall in Deutschland
Das zuständige Ordnungsamt oder Standesamt am Sterbeort stellt den Leichenpass für die Überführung ins Ausland aus. In manchen Bundesländern übernimmt das Gesundheitsamt diese Aufgabe.
Berliner Abkommen (1937)
Für Überführungen zwischen Unterzeichnerstaaten des Berliner Abkommens gilt ein standardisiertes Formular. Die meisten europäischen Länder sind Mitglied.
Straßburger Abkommen (1973)
Innerhalb der Europaratsstaaten gilt das vereinfachte Straßburger Abkommen mit standardisiertem Leichenpass-Formular.
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung des Leichenpasses benötigen Sie:
Sterbeurkunde
Die offizielle Sterbeurkunde des Sterbelandes — im Original oder beglaubigter Kopie. Bei fremdsprachigen Urkunden: beglaubigte Übersetzung.
Reisepass / Personalausweis
Ein gültiges Identitätsdokument des Verstorbenen. Falls abgelaufen, genügt in der Regel eine Kopie plus Meldebescheinigung.
Einbalsamierungszertifikat
Nachweis der Einbalsamierung nach WHO-Standard — wird vom Thanatopraktiker ausgestellt.
Ärztliche Todesbescheinigung
Das ärztliche Zeugnis über die Todesursache. Bei ansteckenden Krankheiten sind zusätzliche Hygienebescheinigungen nötig.
Kosten und Bearbeitungsdauer
| Ausstellende Behörde | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| Ordnungsamt Deutschland | 50–100 € | 1–2 Werktage |
| Deutsche Botschaft (Europa) | 100–200 € | 1–3 Werktage |
| Deutsche Botschaft (Übersee) | 150–300 € | 2–5 Werktage |
| Konsulat des Ziellandes | 50–150 € | 1–3 Werktage |
Wir übernehmen die komplette Beantragung des Leichenpasses für Sie — die Kosten sind in unseren Pauschalangeboten enthalten.
Praxis-Tipps: Leichenpass schneller erhalten
Die Bearbeitung kann durch unvollständige Unterlagen erheblich verzögert werden. Unsere Empfehlungen:
Dokumente vollständig einreichen
Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Wir erstellen eine individuelle Checkliste für Ihr Zielland.
Übersetzungen vorbereiten
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden. Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern zusammen.
Apostille nicht vergessen
Für viele Nicht-EU-Länder benötigen Dokumente eine Apostille. Dies kann zusätzlich 1-2 Tage dauern.
Überführungsdienst beauftragen
Professionelle Überführungsdienste haben direkte Kontakte zu Behörden und können den Prozess erheblich beschleunigen.
FAQ: Leichenpass
Der Leichenpass ist das amtliche Dokument für den internationalen Transport eines Verstorbenen — vergleichbar mit einem Reisepass für den Sarg.
Im Ausland bei der deutschen Botschaft, in Deutschland beim Ordnungsamt oder Standesamt am Sterbeort.
Zwischen 50 und 300 Euro, je nach ausstellender Behörde. Bei uns ist die Beantragung im Pauschalpreis enthalten.
1-5 Werktage, je nach Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen. Wir beschleunigen den Prozess.
Weiterführende Ratgeber
Sterbeurkunde aus dem Ausland
Anerkennung, Apostille, Übersetzung — alles zur ausländischen Sterbeurkunde.
Tod im Urlaub — Was tun?
Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Sterbefall im Ausland.
Einbalsamierung erklärt
Das Einbalsamierungszertifikat ist Voraussetzung für den Leichenpass.
Wir übernehmen alle Dokumente — auch den Leichenpass
24/7 erreichbar — vollständige Dokumentenorganisation im Pauschalpreis enthalten.